top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für sämtliche Dienstleistungen von André Weisse

 

1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1 Andre Weisse ist ein Freiberufler, mit Sitz in Essen, der auf Dienstleistungen im Bereich Musikproduktion, Sounddesign, Musikkomposition, Musikarrangement, Sprachproduktionen, Workshops und Tonstudio-Dienstleistungen spezialisiert ist.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Andre Weisse und seinen Kunden. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihren etwaigen AGB wird hiermit widersprochen.

1.3 Soweit André Weisse diese AGB aktualisiert, wird er den Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.

 

2. Angebot und Vertragsschluss; Kaufabwicklung

2.1 Ein Angebot von André Weisse wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen und der Vertrag kommt zu Stande indem der Kunde André Weisse bzw. seinem Erfüllungsgehilfen persönlich, telefonisch oder schriftlich mitteilt, dass er die jeweilige Leistung(en) von André Weisse in Anspruch nehmen will. 

 

3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung werden dem Kunden telefonisch, persönlich oder schriftlich durch André Weisse mitgeteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Soweit André Weisse dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung von Individualvereinbarungen Arbeitsergebnisse zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt, wenn André Weisse innerhalb der vereinbarten Zeit spätestens aber nach 5 Werktagen keine Korrekturaufforderung des Kunden erhält. Korrekturen und Änderungswünsche im Rahmen von Individualvereinbarungen sind André Weisse schriftlich per E-Mail an studio@andreweisse.com mitzuteilen.

3.3 Möchte ein Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch André Weisse schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird André Weisse dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 3 Werktagen ab Versendung des Angebotes anzunehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.

3.4 André Weisse schuldet hinsichtlich der erbrachten Leistungen keinen Erfolg über die technisch fehlerfreie Dienstleistung hinaus.

3.5 André Weisse ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.

 

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde unterstützt André Weisse in erforderlichem Umfang bei der Leistungserbringung. Insbesondere hat der Kunde jeweils unverzüglich nach Erhalt der Bestätigungs- E-Mail sämtliche erforderliche Beistellungen zu übermitteln, die erforderlichen Nutzungsrechte zu übertragen und Genehmigungen sowie Freistellungen zu erteilen (zusammen "Obliegenheiten"). Der vorstehende Begriff „Beistellungen“ meint dabei beispielsweise Informationen, Bild- und/oder Tonmaterial, Texte oder Informationen, die erforderlich sind, damit André Weisse seine Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.

4.2 Im Falle einer unterlassenen, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung der erforderlichen Beistellungen oder nachgelieferten Beistellungen ist André Weisse berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Sind die Beistellungen und Obliegenheiten nach einer von André Weisse durchzuführenden Prognose aufgrund der inhaltlichen und/oder technischen Gestaltung für die vertraglichen Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt geeignet (z.B. aufgrund mangelhafter Dateien), hat André Weisse das Recht Nachlieferung zu verlangen oder wahlweise die übermittelten Beistellungen sowohl unter inhaltlichen als auch technischen Aspekten zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen vorzunehmen, soweit dies nach Ansicht von André Weisse notwendig ist und dem Kunden zumutbar ist. Verlangt André Weisse eine Nach- bzw. Neulieferung ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden unter Berücksichtigung der durch André Weisse genannten Zurückweisungsgründe neu gestaltete Beistellungen zur Verfügung zu stellen.

5. Rechtswidrige und missbräuchliche Inhalte

5.1 Der Kunde gewährleistet, dass Beistellungen keine rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalte enthalten. Er sichert weiterhin zu, Inhaber der erforderlichen Rechte an den Beistellungen zu sein (z.B. Marken- und Urheberrechte) und gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen und weder extremistisch, pornografisch und die Würde des Menschen verletzend sind.

5.2 André Weisse trifft keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der Inhalte des Kunden. Der Kunde ist allein für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. André Weisse ist berechtigt, die Leistungserbringung mit etwaig rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalten abzulehnen.

5.3 Der Kunde stellt André Weisse bei Verstößen gegen Ziffern 6.1 von jeglicher Haftung frei und übernimmt im Falle einer juristischen Inanspruchnahme von André Weisse die notwendig gewordenen Kosten der Rechtsverteidigung.

6. Termine und Verzögerung der Leistungserbringung

6.1 Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „fix“ vereinbart worden sind.

6.2 Zeichnet sich im Rahmen der Leistungserbringung ab, dass die Einhaltung von Terminen aus Gründen gefährdet ist, die durch André Weisse zu vertreten sind, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.

6.3 Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die nicht durch André Weisse zu vertreten sind, gelten Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung sowie um eine Anlaufzeit von 7 Tagen nach Ende der Verzögerung. Entsprechendes gilt bei Verzögerungen aufgrund qualitativer oder rechtlicher Mängel von Beistellungen sowie bei mangelnder bzw. nicht rechtzeitig erbrachter, jedoch etwaig vereinbarter sonstiger Mitwirkungsleistung.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und endet nach dem von den Parteien vereinbarten Zeitraum. Wird kein Zeitraum vereinbart, dann endet der Vertrag spätestens nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.2 Eine Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.

8. Vergütung, Zahlung

8.1 Die Vergütung für André Weisse durch den Kunden richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und der jeweiligen vertraglichen Bedingungen bei der Beauftragung.

8.2.Die Zahlung erfolgt entweder in Bar oder per Überweisung.

9.Abnahme

9.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.

9.2 Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung schriftlich oder in Textform an studio@andreweisse.com zu erfolgen. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.

9.3 Falls der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 10.2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde das Werk produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt vor, wenn das Werk Nutzern (z.B. externen Dritten) zugänglich gemacht wird.

9.4 André Weisse ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt (z. B. Mixing und Mastering).

10. Leistungsstörung

10.1 Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere künstlerische, klangliche Bewertungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

10.2 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, stehen dem Kunden die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 11.3-11.5 zu.

10.3 Der Kunde wird André Weisse etwaige Mängel des geschuldeten Werkes unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Kunden bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB wenn der Kunde ein Unternehmer ist.

10.4 Ist das von André Weisse geschuldete Werk mangelhaft, wird er nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen (ausgewählt von André Weisse) nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von André Weisse unberechtigt verweigert wird.

10.5 Eine Gewährleistung ist jedoch in den Fällen einer unsachgemäßen Nutzung oder Modifizierung des Werkes durch den Kunden bzw. deren Partner und/oder Lizenznehmer ausgeschlossen.

10.6 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme (siehe Ziffer 10).

11. Haftung

11.1 Eine Haftung von André Weisse - gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder

b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch André Weisse

verursacht worden ist.

11.2 Haftet André Weisse gemäß Ziffer 12.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen André Weisse bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von André Weisse verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen André Weisse Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von André Weisse.

11.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die Sphäre von André Weisse eingreift, Leistungen von André Weisse wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die aus fehlerhaften Daten oder Beistellungen des Kunden erwachsen.

11.6 André Weisse haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

12. Datenschutz

Der Kunde wird von André Weisse auf die Datenschutzerklärung hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte von André Weisse.

13. Referenzwerbung bei Unternehmerkunden

Der Kunde ist damit einverstanden, dass André Weisse seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf seinen Web- und Social-Media Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Lieferung ist der Sitz von André Weisse.

bottom of page